SCHUTZ & VERHALTEN BEI COVID 19

GRUNDLAGEN

Gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 a und b des Epidemiegesetzes hat der Bund eine Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie erlassen. Gemäss Artikel 4 dieser Verordnung ist jede Schule dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen.

Schutz & Verhalten

Basierend auf der Vorlage der Volksschulen im Kanton Zürich und in Ergänzung zu unseren geltenden Hygieneregeln gilt zusätzlich:

1. Die Eltern nutzen die Klingel um ihr ankommen zu signalisieren. Selbst betreten sie den Eingangsbereich nicht, sondern verabschieden ihr Kind beim hölzernen Vorplatz.

2. Wir begrüssen die Kinder Verbal und durch Nonverbalen Gruss (kurz Winken, nicken, usw.)

3. Die Kinder gehen bei der Ankunft ihre Hände waschen. Dafür steht Flüssigseife bereit. Vor dem Essen oder nach der Rückkehr von draussen werden ebenfalls die Hände gewaschen.

4. Wir bitten die Eltern bei der Eingewöhnung darum eine Maske zu tragen. Da dies jedoch die Eingewöhnung erschweren könnte, ist dies Freiwillig.

5. Wir gehen vermehrt nach draussen, um die Gruppen aufzuteilen. Somit sind weniger Kinder in den Räumen.

6. Beim Abschied der Kinder, bitten wir die Eltern ihre Ankunft mit der Klingel zu signalisieren. Mitarbeiter des Kindergartens, begleiten die Kinder zum Eingangsbereich und übergeben sie dort.


Für die Turnlektionen befolgen wir das Schutzkonzept der Primarschule Oetwil-Geroldswil.

Für weitere Auskünfte zu unserem Schutzkonzept wenden Sie sich an die Geschäftsführung.